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   VG Neustadt, 14.07.2011 - 4 K 222/11.NW   

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https://dejure.org/2011,13371
VG Neustadt, 14.07.2011 - 4 K 222/11.NW (https://dejure.org/2011,13371)
VG Neustadt, Entscheidung vom 14.07.2011 - 4 K 222/11.NW (https://dejure.org/2011,13371)
VG Neustadt, Entscheidung vom 14. Juli 2011 - 4 K 222/11.NW (https://dejure.org/2011,13371)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 7 Abs 1 NRauchSchG RP, § 7 Abs 3 S 1 NRauchSchG RP, § 7 Abs 3 S 2 Nr 1 NRauchSchG RP
    Rauchfreier Gastraum

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Notwendigkeit der Rauchfreiheit eines Gastraums im Falle des Bestehens der Gaststätte aus einem Gastraum und einem Nebenraum

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Rauchverbot im Thekenraum einer Zwei-Raum-Gaststätte

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rauchverbot im Thekenraum einer Zwei-Raum-Gaststätte

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Rauchverbot im Thekenraum einer Zwei-Raum-Gaststätte rechtmäßig - Nichtrauchenden Gästen muss rauchfreier Hauptbereich zur Verfügung stehen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • VG Neustadt, 27.07.2010 - 4 L 716/10

    Eilantrag gegen Rauchverbot: Teilerfolg für Gastwirtin

    Auszug aus VG Neustadt, 14.07.2011 - 4 K 222/11
    Ein Antrag der Klägerin auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung war beim erkennenden Gericht nur teilweise erfolgreich (vgl. Beschluss vom 27. Juli 2010 - 4 L 716/10.NW -).

    Das erkennende Gericht ist bereits in seinem Beschluss vom 27. Juli 2010 - 4 L 716/10.NW - davon ausgegangen, dass die Abgrenzung zwischen Nebenräumen, in denen gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 NRSG das Rauchen erlaubt werden kann und den übrigen rauchfreien Gasträumen sich nicht alleine nach der untergeordneten Größe, d.h. nach den Vorgaben in § 7 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 NRSG beurteilt, sondern dass dem Begriff des Nebenraums eine darüber hinausgehende, eigenständige Bedeutung zukommt.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.04.2011 - 4 B 1703/10

    Rauchverbot im Eingangsraum einer Gaststätte

    Auszug aus VG Neustadt, 14.07.2011 - 4 K 222/11
    Entgegen der Intention des Nichtraucherschutzgesetzes werden Nichtraucher nämlich auch dann den Gefahren des Passivrauchens ausgesetzt, wenn sie beim Betreten der Gaststätte oder bei Toilettengängen gezwungen sind, sich vorübergehend in einem Raucherraum aufzuhalten oder ihn zu durchqueren (ebenso zu einer vergleichbaren Regelung OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20. April 2011 - 4 B 1703/10 - ).
  • OVG Niedersachsen, 02.09.2010 - 7 ME 31/10

    Schankraum als Nebenraum i.S.d. § 2 Abs. 2 S. 1 niedersächsisches

    Auszug aus VG Neustadt, 14.07.2011 - 4 K 222/11
    Kennzeichnend für einen Nebenraum im Sinne von § 7 Abs. 3 NRSG ist danach nicht nur die untergeordnete Größe, sondern auch eine entsprechende untergeordnete Funktion, die ihn von einem Hauptraum unterscheidet (vgl. auch OVG Niedersachsen, Beschluss vom 2. September 2010 - 7 ME 31/10 -, GewArch 2010, 496).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.05.2011 - 7 A 10011/11

    In Speisegaststätten ist Rauchverbot einzuhalten

    Auszug aus VG Neustadt, 14.07.2011 - 4 K 222/11
    Im Hinblick auf diesen gesetzgeberischen Zweck ist es geboten, die Ausnahmetatbestände in § 7 Abs. 2 und Abs. 3 eng auszulegen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26. Mai 2011 - 7 A 10011/11.OVG -).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.09.2010 - 7 B 10926/10

    Rauchverbot in Thekenraum vorläufig nicht vollziehbar

    Auszug aus VG Neustadt, 14.07.2011 - 4 K 222/11
    Die dagegen beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz von der Klägerin eingelegte Beschwerde hatte Erfolg (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 14. September 2010 - 7 B 10926/10.OVG -).
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